Hier erfahren Sie Neuerungen und News aus dem Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.
EU-Quellensteuerabzug
Erhöhung des EU-Quellensteuerabzugs für Zinsen auf 20 % ab 1.7.2008
In Umsetzung der EU-Zinsenrichtlinie hat Österreich mit 1.7.2005 das
EU-Quellensteuergesetz in Kraft gesetzt, dessen Ziel es ist,
grenzüberschreitende Zinsenzahlungen an ausländische Privatanleger
(natürliche Personen) innerhalb der EU effektiv zu besteuern. Die meisten
EU-Mitgliedstaaten haben dazu einen Informationsaustausch in Form von
Kontrollmitteilungen an die nationale Steuerbehörde des betreffenden
EU-Ausländers eingeführt. Österreich, Belgien und Luxemburg
wurde aufgrund ihrer strengen Bankgeheimnisse zugestanden, statt der
Meldepflicht eine Quellensteuer auf derartige Zinsenzahlungen einzuheben
(dieses Quellensteuersystem gilt auch für Andorra, Liechtenstein, Monaco,
San Marino und Schweiz sowie für die abhängigen und assoziierten
Gebiete der EU-Mitgliedstaaten, wie zB British Virgin Islands, Guernsey und
Jersey).
Die Quellensteuersätze werden im Dreijahresrhythmus angehoben: Der
bisherige Steuersatz von 15% wird daher ab 1.7.2008 auf 20 % angehoben (und
gilt dann bis 30.6.2011; ab 1.7.2011 beträgt der Steuersatz 35 %). Ein
österreichischer Anleger, der zinsbringende Investments in Belgien,
Luxemburg oder auch der Schweiz oder Liechtenstein hält (bzw ein
nicht-österreichischer EU-Bürger, der Zinserträge auf einem
österreichischen Wertpapierdepot vereinnahmt) und anonym bleiben will,
muss sich mit dem hohen Steuersatz abfinden. Mit dem Quellensteuerabzug ist
allerdings im Regelfall keine Endbesteuerung verbunden.
PKW-Auslandsleasing
Bereits im Jahr 2003 hat der EuGH die inländische
(Eigenverbrauchs-)Besteuerung des PKW-Auslandsleasings als
gemeinschaftsrechtswidrig beurteilt. Trotz dieses Urteils hat
der österreichische Gesetzgeber diese Eigenverbrauchsbesteuerung aus
„konjunkturellen Gründen“ bereits mehrfach
verlängert. Auch die Einleitung der zweiten Phase eines
Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission im Dezember 2006 hat den
österreichischen Gesetzgeber nicht davon abgehalten, die Regelung mit dem
Abgabensicherungsgesetz 2007 nochmals bis zum 31.12.2010 zu
verlängern.
Der UFS hat nunmehr bereits zum zweiten Mal entschieden, dass die Eigenverbrauchsbesteuerung für im Ausland geleaste PKWs EU-widrig ist. Gegen beide Entscheidungen wurden seitens der Finanzverwaltung Amtsbeschwerden beim VwGH eingebracht. Die Eigenverbrauchsbesteuerung sollte daher jedenfalls bis zum 31.12.2009 bekämpft werden.
Danach wird man aber wohl auf den Steuervorteil verzichten müssen, da der
Rat „Wirtschaft und Finanzen“ in der EU am 12.2.2008
Änderungen der Mehrwertsteuerrichtlinie bezüglich des Ortes der
Dienstleistung verabschiedet hat. Ab 1.1.2010 wird dann der Leistungsort beim
Auslandsleasing ins Inland verlagert und Österreich kann dann
rechtmäßig den Vorsteuerabzug für diese Aufwendungen nach den
allgemeinen Bestimmungen verweigern.
Jugendbeschäftigungspaket
Jugendbeschäftigungspaket ab 28.6.2008
Das am 5.6.2008 im Nationalrat beschlossene Jugendbeschäftigungspaket enthält folgende wichtige Neuerungen, die mit 28.6.2008 in Kraft treten:- Ausbildungsübertritt: Lehrling und Lehrberechtigter (Arbeitgeber) haben künftig das Recht, das Lehrverhältnis zum Ende des 12. bzw 24. Monats der Lehrzeit außerordentlich aufzulösen. Die Auflösung zum Ende des 24. Monats steht nur dann zu, wenn die festgelegte Dauer der Lehrzeit mindestens drei Jahre beträgt. Die Kündigungsfrist beträgt ein Monat. Die Auflösung von Seiten des Lehrberechtigten ist überdies nur dann möglich, wenn ein Mediationsverfahren stattfindet, welches spätestens am Ende des 9. bzw 21. Lehrmonats dem Lehrling, der Lehrlingsstelle und gegebenenfalls dem Betriebsrat mitgeteilt wird. Der Lehrling kann allerdings die Teilnahme an einem derartigen Mediationsverfahren schriftlich ablehnen. Die Kosten des Mediationsverfahrens hat der Lehrberechtigte zu tragen.
- Lehrlingsausbildungsförderung: Die derzeitige Lehrlingsausbildungsprämie nach § 108f EStG (€ 1.000 je Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr) wird nur mehr für Lehrverhältnisse gewährt, die vor dem 28.6.2008 begonnen werden. Für Lehrverhältnisse, die ab dem 28.6.2008 neu begründet werden, wurde ein neues Fördersystem geschaffen, welches Beihilfen vorsieht. Die Beihilfen werden künftig von den bei den Wirtschaftskammern eingerichteten Lehrlingsstellen als „One-Stop-Shop-Serviceeinrichtung“ vergeben. Die näheren Bestimmungen über Art, Höhe, Dauer, Gewährung und Rückforderbarkeit der Beihilfen werden in Richtlinien eines Förderausschusses des Bundes-Berufsausbildungsbeirats festgelegt werden und liegen derzeit noch nicht vor.
-
Personenbezogene Förderungen: Neben der vorstehenden
generellen Förderung der Lehrlingsausbildung bleiben die
ergänzenden personenbezogenen Förderungen durch das AMS weiter
aufrecht.
Schenkungsmeldegesetz
Am 6. Juni wurde im Parlament das Schenkungsmeldegesetz 2008 beschlossen. Gegenüber dem Gesetzesentwurf, über den bereits ausführlich berichtet wurde, haben sich folgende wesentliche Änderungen ergeben:
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Schenkungen zwischen Angehörigen müssen der
Finanzbehörde ab einer Wertgrenze von € 50.000 pro
Jahr (ursprünglich laut Gesetzesentwurf ab € 75.000 pro
Jahr) gemeldet werden. Schenkungen zwischen
Nicht-Angehörigen sind meldepflichtig, wenn sie innerhalb von 5 Jahren
den Betrag von € 15.000 überschreiten. Übliche
Gelegenheitsgeschenke (bis € 1.000) sind nicht meldepflichtig. Die
Meldung ist innerhalb von 3 Monaten vorzunehmen. Wer die Meldung
vorsätzlich unterlässt, dem droht eine Strafsteuer von bis
zu 10% des Verkehrswertes des geschenkten Vermögens.
- Die ursprünglich geplante gesonderte Strafbestimmung für das
Vortäuschen von Schenkungen zur Umgehung anderer Steuern wurde wieder
fallen gelassen.
- Der zunächst mit 5 % geplante Eingangssteuersatz für Stiftungen wurde auf 2,5 % gesenkt. Im Gegenzug wurde aber die in der Regierungsvorlage noch vorgesehene Anrechnungsmöglichkeit der vor dem 1.8.2008 entrichteten Erbschafts- und Schenkungssteuer auf die von der Stiftung zu bezahlende Körperschaftsteuer in der endgültigen Gesetzesfassung wieder gestrichen.
Das Schenkungsmeldegesetz enthält weiters eine massive Verschlechterung beim unentgeltlichen Erwerb eines vermieteten Gebäudes ab 1.8.2008. In diesem Fall muss nämlich der Geschenknehmer bzw Erbe die Gebäudeabschreibung des Rechtsvorgängers (Geschenkgebers, Erblassers) für die Restnutzungsdauer unverändert fortführen und darf nicht mehr – wie bisher – die steuerlich absetzbare Gebäudeabschreibung von den in der Regel wesentlich höheren fiktiven Anschaffungskosten berechnen.
Als kleines Trostpflaster gelten bei unentgeltlicher Übertragung (Schenkung, Erbschaft) von Liegenschaften ab 1.8.2008 folgende Verbesserungen im Zusammenhang mit noch offenen Zehntel- und Fünfzehntelabsetzungen bzw begünstigte Herstellungsmaßnahmen:
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Nach geltender Rechtslage können noch offene Zehntelabsetzungen für Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten des Rechtsvorgängers nur bei geerbten Liegenschaften vom Erben weiter abgesetzt werden. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Erbe die Gebäudeabschreibung nicht von den fiktiven Anschaffungskosten, sondern vom niedrigeren Einheitswert vornimmt. Ab 1.8.2008 darf bei jeder Form der unentgeltlichen Übertragung (somit auch bei Schenkungen) der Rechtsnachfolger die Zehntelabsetzungen des Rechtsvorgängers fortführen.
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Die gleiche Rechtslage besteht auch bei den Fünfzehntel- bzw Zehntelabsetzungen aus begünstigten Herstellungsaufwendungen (zB bei bestimmten Sanierungsmaßnahmen). Ab 1.8.2008 kann der unentgeltliche Rechtsnachfolger (Erbe oder Geschenknehmer) immer die noch nicht geltend gemachten Fünfzehntelabsetzungen des Rechtsvorgängers fortsetzen.
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Konsequenterweise müssen die in den letzten 15 Jahren vorgenommenen beschleunigten Abschreibungen für begünstigte Herstellungsmaßnahmen in Zukunft ebenfalls nur mehr bei der entgeltlichen Übertragung von Gebäuden (als besondere Einkünfte nach § 28 Abs 7 EStG) nachversteuert werden.
Anhebung KM-Geld und Pendlerpauschale
Anhebung KM-Geld
ab 1.7.2008 – 31.12.2009
von 0,376 € auf 0,42 €
bzw Motorräder etc von 0,119 €auf 0,14 €bzw 0,212 €auf 0,24 €
Mitfahrerzuschlag von 0,045 auf 0,5 €
Anhebung Pendlerpauschale
ab 1.7.2008 –31.12.2009 um 15%
zB niedrigster Betrag von 24,75 €auf 28,50 €
höchster Betrag von 244,25 €auf 281 €
Tagesdiäten
Die Tagesdiäten werden nicht verändert:
| Reisekosten und Lohnverrechnung | Beträge in EUR |
| Tagesdiäten Österreich | 26,40 |
| Diäten pro Stunde | 2.20 |
| Nächtigungsgeld Österreich | 15,00 |
| Tagesdiäten Deutschland | 35,30 |
| Nächtigungsgeld Deutschland | 27,90 |
| Tagesdiäten Schweiz | 36,80 |
| Nächtigungsgeld Schweiz | 32,70 |
Neues für Autofahrer ab 1.1.2008
Dass wir Autofahrer immer wieder zur Kasse gebeten werden, ist nicht wirklich überraschend. Hier ein kurzer Überblick, wofür ab 2008 mehr zu zahlen ist:
- Neu ist eine Winterreifenpflicht zwischen 1. November und 15. April (mit Strafen von € 35 bis zu € 5.000).
- Die Autobahnvignette 2008 für Kfz bis 3,5t kostet für 10 Tage € 7,70 (bisher € 7,60), für 2 Monate
- € 22,20 (bisher € 21,80) und als Jahresvignette € 73,80 (bisher € 72,60). Übrigens spätestens am 1. Februar sollte die Vignette auf der Windschutzscheibe kleben!
- Die Strafe fürs Mobiltelefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung beträgt € 50 (bisher € 25);
Erst am 30.1.2008 wurde als Maßnahme zur Ökologisierung des Steuersystems im Nationalrat das Ökologisierungsgesetz 2007 beschlossen, welches mit Wirkung ab 1.7.2008 u.a. für umweltbewusste Autofahrer Verbilligungen, für andere aber Verteuerungen bringt:
- Bei der Berechnung der Normverbrauchsabgabe erhalten die Käufer verbrauchs- und schadstoffarmer Fahrzeuge ab 1.7.2008 einen Bonus von bis zu € 500, jene von stark umweltbelastenden Kraftfahrzeugen jedoch einen Malus. Bei der Einhebung des Malus gilt von 1.7.2008 bis zum 31.12.2009 ein Grenzwert von 180 g CO2/km und ab 1.1.2010 eine Grenze von 160 g CO2/km, wobei der Zuschlag € 25 für jeden g/km CO2 über dem jeweiligen Grenzwert beträgt. Käufer von Fahrzeugen mit alternativen Antriebsarten (Hybridantrieb, E 85, Methan (Erdgas/Biogas), Flüssiggas oder Wasserstoff) erhalten einen Bonus von bis zu € 500. Als Fahrzeuge mit Hybridantrieb gelten allerdings nur Full-Hybrid-Fahrzeuge, die zumindest für kurze Strecken selbständiges elektrisches Fahren ermöglichen. Für Fahrzeuge, für die keine CO2-Emissionswerte vorliegen, gilt ab einer Motorleistung von 100 kW ein Zuschlag von € 20 je Kilowatt.
- Die Änderung des Mineralölsteuergesetzes bringt ab 1.7.2008 eine Steuersatzdifferenz zwischen schwefelarmen und schwefelhaltigen Brennstoffen von 3 Cent/l.
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Gute Nachrichten gibt es für einkommensschwache Pendler:
Nach der 10%igen Erhöhung des Pendlerpauschales ab 1.7.2007 wird der bereits im Vorjahr für 2008 und 2009 eingeführte Pendlerzuschlag zur Negativsteuerregelung beim Arbeitnehmerabsetzbetrag erhöht. Die Negativsteuer (= Steuergutschrift), die bisher mit 10 % der Werbungskosten (SV-Beiträge, Wohnbauförderungsbeitrag und Arbeiterkammerumlage) begrenzt war, wird für Pendler mit Anspruch auf das Pendlerpauschale auf 15 % erhöht. Der Maximalbetrag von ursprünglich € 200 wird auf € 240 angehoben. Dadurch erhalten jene Pendler, die so wenig verdienen, dass sich der Arbeitnehmerabsetzbetrag bei ihnen nicht mehr voll auswirkt, bei den Arbeitnehmer-Veranlagungen 2008 und 2009 eine zusätzliche Steuergutschrift. Von der Entlastung profitieren etwa 100.000 Pendler, die maximale zusätzliche Entlastung beträgt € 80.
Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld
Familienbeihilfe
Ab 1.1.2008 wurde der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe (FB) ab drei Kinder wie folgt erhöht:
· Unverändert wie bisher erhöht sich der monatliche Gesamtbetrag an FB für zwei Kinder um € 12,80.
· Für drei Kinder erhöht sich der Gesamtbetrag an FB um € 47,80 (das sind zusätzlich € 35 statt bisher € 25,50).
· Für vier Kinder erhöht sich der Gesamtbetrag an FB um € 97,80 (das sind zusätzlich € 50 statt bisher € 25,50).
· Für jedes weitere Kind erhöht sich der Gesamtbetrag an FB um je € 50 (statt bisher € 25,50).
Kinderbetreuungsgeld
Das Kinderbetreuungsgeld (KBG) wird zwar nicht höher, aber flexibler. In der Normalvariante beträgt das KBG täglich € 14,53 bis zum 36. Lebensmonat des Kindes, wenn davon mindestens 6 Monate der andere Elternteil das Kind betreut. Neu ist, dass die Eltern für ab 1.1.2008 geborene Kinder neben der längeren Normalvariante auch zwischen zwei kürzeren Varianten wählen können.