Beiträge zum Stichwort »Steuerfreie Leistungen«

Donnerstag, 07. April 2011

Steuerfreie Leistungen

Welche Bezüge und Leistungen werden nicht besteuert?

Die wichtigsten steuerfreien Leistungen sind:
 
• Familienbeihilfe
• Wochengeld und vergleichbare Bezüge aus der gesetzlichen Sozial-versicherung Rz41ff
• Karenzurlaubsgeld, Karenzurlaubshilfe Rz45 sowie Kinderbetreuungsgeld
• Unfallrenten
• Trinkgelder

Welche steuerfreien Leistungen können die Steuer des Einkommens beeinflussen?

Es gibt bestimmte Einkommensersätze, die zwar steuerfrei sind, aber bei einer allfälligen Veranlagung die Steuer des übrigen Einkommens erhöhen (so genannter besonderer Progressionsvorbehalt).

Folgende Bezüge fallen darunter:
• Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe sowie Überbrückungshilfe für Bundesbedienstete Rz45
• Bestimmte Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz Rz105
• Bestimmte Bezüge nach dem Zivildienstgesetz Rz106


Bezieht jemand in einem Kalenderjahr sowohl die genannten steuerfreien Einkommensersätze als auch andere steuerpflichtige Einkünfte (z. B. Gehalt, Pension), so sind diese Einkünfte zur Errechnung einer vollen Steuerprogression in der Weise fiktiv hochzurechnen, als ob sie auch während des Bezuges der Einkommensersätze (weiter)bezogen worden wären. Von diesem fiktiven Gesamteinkommen wird dann der Durchschnittssteuersatz ermittelt. Mit diesem Durchschnittssteuersatz wird das tatsächlich steuerpflichtige Einkommen – also das Gehalt, die Pension oder andere steuerpflichtige laufende Einkünfte – versteuert.

Die Steuer darf jedoch nicht höher sein als jene, die sich ergeben würde, wenn das Einkommen und die Einkommensersätze gemeinsam versteuert würden.

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