Beiträge zum Stichwort »Steuerfreie Leistungen«
Steuerfreie Leistungen
Welche Bezüge und Leistungen werden nicht besteuert?
Die wichtigsten steuerfreien Leistungen sind:
• Familienbeihilfe
• Wochengeld und vergleichbare Bezüge aus der gesetzlichen
Sozial-versicherung Rz41ff
• Karenzurlaubsgeld, Karenzurlaubshilfe Rz45 sowie
Kinderbetreuungsgeld
• Unfallrenten
• Trinkgelder
Welche steuerfreien Leistungen können die Steuer des Einkommens beeinflussen?
Es gibt bestimmte Einkommensersätze, die zwar steuerfrei sind, aber bei einer allfälligen Veranlagung die Steuer des übrigen Einkommens erhöhen (so genannter besonderer Progressionsvorbehalt).
Folgende Bezüge fallen darunter:
• Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe sowie Überbrückungshilfe
für Bundesbedienstete Rz45
• Bestimmte Bezüge nach dem Heeresgebührengesetz Rz105
• Bestimmte Bezüge nach dem Zivildienstgesetz Rz106
Bezieht jemand in einem Kalenderjahr sowohl die genannten steuerfreien
Einkommensersätze als auch andere steuerpflichtige Einkünfte (z. B.
Gehalt, Pension), so sind diese Einkünfte zur Errechnung einer vollen
Steuerprogression in der Weise fiktiv hochzurechnen, als ob sie auch
während des Bezuges der Einkommensersätze (weiter)bezogen worden
wären. Von diesem fiktiven Gesamteinkommen wird dann der
Durchschnittssteuersatz ermittelt. Mit diesem Durchschnittssteuersatz wird das
tatsächlich steuerpflichtige Einkommen – also das Gehalt, die
Pension oder andere steuerpflichtige laufende Einkünfte –
versteuert.
Die Steuer darf jedoch nicht höher sein als jene, die sich ergeben würde, wenn das Einkommen und die Einkommensersätze gemeinsam versteuert würden.