Beiträge zum Stichwort »EU-Quellensteuerabzug«
EU-Quellensteuerabzug
Erhöhung des EU-Quellensteuerabzugs für Zinsen auf 20 % ab 1.7.2008
In Umsetzung der EU-Zinsenrichtlinie hat Österreich mit 1.7.2005 das
EU-Quellensteuergesetz in Kraft gesetzt, dessen Ziel es ist,
grenzüberschreitende Zinsenzahlungen an ausländische Privatanleger
(natürliche Personen) innerhalb der EU effektiv zu besteuern. Die meisten
EU-Mitgliedstaaten haben dazu einen Informationsaustausch in Form von
Kontrollmitteilungen an die nationale Steuerbehörde des betreffenden
EU-Ausländers eingeführt. Österreich, Belgien und Luxemburg
wurde aufgrund ihrer strengen Bankgeheimnisse zugestanden, statt der
Meldepflicht eine Quellensteuer auf derartige Zinsenzahlungen einzuheben
(dieses Quellensteuersystem gilt auch für Andorra, Liechtenstein, Monaco,
San Marino und Schweiz sowie für die abhängigen und assoziierten
Gebiete der EU-Mitgliedstaaten, wie zB British Virgin Islands, Guernsey und
Jersey).
Die Quellensteuersätze werden im Dreijahresrhythmus angehoben: Der
bisherige Steuersatz von 15% wird daher ab 1.7.2008 auf 20 % angehoben (und
gilt dann bis 30.6.2011; ab 1.7.2011 beträgt der Steuersatz 35 %). Ein
österreichischer Anleger, der zinsbringende Investments in Belgien,
Luxemburg oder auch der Schweiz oder Liechtenstein hält (bzw ein
nicht-österreichischer EU-Bürger, der Zinserträge auf einem
österreichischen Wertpapierdepot vereinnahmt) und anonym bleiben will,
muss sich mit dem hohen Steuersatz abfinden. Mit dem Quellensteuerabzug ist
allerdings im Regelfall keine Endbesteuerung verbunden.